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AG Linz am Rhein, 28.06.2006 - 2 C 180/06 |
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- BGH, 23.11.2004 - VI ZR 357/03
Merkantile Wertminderung
Auszug aus AG Linz am Rhein, 28.06.2006 - 2 C 180/06
der in Rechnung geetellte Tarif aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht zu recht - fertigen sel und weil es im übrigen auch günstigere Angebote vergleichbarer Unternehmen gegeben habe, Das Gericht geht davon aus, dass der von der Klägerin berechnete Mietpreis gerechtfertigt und acomit ersatzfählg let, Das Gericht schließt sich insoweit der Auffassung an, dase der übliche Mletzine elch an den für die Nutzungsausfallentschädigung entwickel.- ten Tabellen orientiert, wobei nach Abzug der vom BGH (NJW 2005, 277 EEE.) angegebenen Bereinigungsfaktoren der verbleibende Nut - zungsausfallbetrag bei 35 bis 40 % der üblichen Miete angeaetat wird.